Internetsucht in verschiedenen LebensphasenRatgeber

Medienregeln in der Familie vereinbaren

Ein Mediennutzungsvertrag hält fest, welche Medien ein Kind wann, wie lange und wofür nutzen darf. Fachstellen wie klicksafe und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit raten, die Regeln gemeinsam mit dem Kind aufzustellen, auch Regeln für die Eltern aufzunehmen und den Vertrag regelmäßig anzupassen. Vorlagen gibt es auf mediennutzungsvertrag.de und bei "Ins Netz gehen".

Ein Küchentisch am Abend mit einem leeren Blatt, zwei Stiften, zwei Teetassen und umgedrehten Smartphones in einem Korb
Bild: KI-generiert

Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom streiten 74 Prozent der Eltern, deren Kind ein Smartphone nutzen darf, mit ihm über Art oder Umfang der Nutzung, 60 Prozent selten und 14 Prozent häufig [1]. Eine schriftliche Vereinbarung, oft Mediennutzungsvertrag genannt, legt fest, welche Geräte und Inhalte ein Kind wann und wie lange nutzt. Nach der Präventionskampagne "Ins Netz gehen" des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) funktionieren solche Regeln am besten, wenn die Familie sie gemeinsam vereinbart, realistisch formuliert und regelmäßig anpasst [2].

Wie oft Eltern Regeln aufstellen

Die Mediensuchtstudie von DAK-Gesundheit und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf befragte im September und Oktober 2025 auch Eltern. Feste Regeln werden mit dem Alter der Kinder deutlich seltener [3]:

Eltern geben an, oft oder sehr oft …Kinder 10 bis 13 JahreKinder 14 bis 17 Jahre
Regeln zu setzen, wann und wie lange das Kind Medien nutzen darf75,5 Prozent39,6 Prozent
Regeln zu setzen, welche Inhalte und Angebote erlaubt sind89,5 Prozent62,5 Prozent
mit dem Kind über seine Nutzung zu sprechen78,8 Prozent61,5 Prozent

Nach den Studienautorinnen und -autoren kommt gesprächsorientierte Medienerziehung im Jugendalter vergleichsweise selten vor. Sie empfehlen, begleitende Formen stärker zu fördern, weil rein technische Kontrollen nur begrenzt wirken [3].

Der passende Zeitpunkt

Je früher eine Familie Regeln aufschreibt, desto selbstverständlicher werden sie für das Kind, so der Flyer zum Mediennutzungsvertrag von klicksafe und Internet-ABC. Direkt nach einem Streit Regeln aufzustellen, hilft meist wenig. Für ältere Jugendliche ist ein Vertrag nicht mehr der passende Weg. Bis dahin wird er regelmäßig an den Entwicklungsstand des Kindes angepasst, damit Eltern Schritt für Schritt mehr Freiheiten abgeben können [4].

Ein naheliegender Anlass ist das erste eigene Smartphone. Die Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend (Juli 2023, Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ) empfiehlt ein eigenes Smartphone frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren, mit eingeschränktem Internetzugang. Vorher soll die Familie gemeinsam eine Medienvereinbarung aufsetzen [5].

Was in eine Medienvereinbarung gehört

Nach "Ins Netz gehen" sind einfache Regeln für Zeiten, Inhalte und handyfreie Momente ein guter erster Schritt [2]. Laut Flyer gehören auch Regeln zu persönlichen Daten und Downloads dazu [4]. Beispiele aus den Handyregeln für Teenager von "Ins Netz gehen" und aus der Leitlinie:

Ein gedeckter Esstisch mit Nudeln und Salat, am Tischrand steht eine geschlossene Holzkiste
Bild: KI-generiert
BereichBeispiel für eine Regel
Handyfreie Zeitenkein Handy am Esstisch, bei Familienaktivitäten und vor dem Schlafen [7]
Schlafkeine Bildschirmmedien im Zimmer während des Schlafens, eine Stunde vor dem Schlafengehen keine Nutzung mehr [5]
PrivatsphäreAdresse, Bilder, Handynummer oder Standort nicht an Fremde weitergeben [7]
Hilfebei Fragen, Problemen oder einem unguten Gefühl einander um Rat fragen [7]

Für Fernseher, Computer und Spielekonsole kann die Familie eigene Regeln ergänzen [7].

Zeiten festlegen

Für die Dauer schlägt "Ins Netz gehen" ein festes Kontingent pro Tag oder pro Woche vor, das genutzt werden kann, bis es aufgebraucht ist. Das strukturiert den Alltag und verringert Streit. Sichtbar wird es zum Beispiel mit Punkten oder Chips als Zeitguthaben [8]. Als alternative Faustregel nennt die Seite höchstens so viele Stunden Bildschirmzeit in der Freizeit pro Woche, wie das Kind Jahre alt ist, bei 16 Jahren also 16 Stunden [8].

Die Leitlinie nennt für 12- bis 16-Jährige höchstens ein bis zwei Stunden am Tag und keine Nutzung nach 21 Uhr, für 16- bis 18-Jährige etwa zwei Stunden täglich als Orientierung [5]. Das BIÖG versteht sie als Richtwerte, die individuelle Entwicklung ist zu berücksichtigen [9]. Die Werte für jüngere Kinder und Tipps zum Einteilen erklärt der Ratgeber Medienzeit auf jugend.check-dich-selbst.de.

Schritt für Schritt zur Vereinbarung

Jugendliche halten sich nach "Ins Netz gehen" eher an Regeln, wenn sie mitentscheiden dürfen [8]. Ein möglicher Ablauf:

  1. Die Nutzung gemeinsam ansehen. In ein Medientagebuch tragen alle Familienmitglieder ein, wann und wofür sie Medien nutzen. Es dient später als Gesprächsgrundlage [7, 8].
  2. In ruhiger Atmosphäre sprechen und das Kind mitreden lassen, auch darüber, wofür es das Handy nutzt und wann es sinnvoll ist, es wegzulegen [7, 8]. Jüngere Kinder brauchen dabei mehr Anleitung, ältere weniger [4].
  3. Kompromisse aushandeln und Grenzen begründen. Manches entscheiden Eltern allein. Mit Erklärung fühlt sich das Kind ernst genommen und versteht die Regel eher [4].
  4. Vorher gemeinsam festlegen, was passiert, wenn ein vereinbartes Limit überschritten wird [8].
  5. Den Vertrag auf höchstens zwei Seiten halten, ausdrucken und gut sichtbar aufhängen [4].

Ideen für gemeinsame Abende ohne Bildschirm sammelt die Seite Spieleabend planen.

Vorlagen für den Vertrag

Den Mediennutzungsvertrag auf mediennutzungsvertrag.de haben die EU-Initiative klicksafe und das Projekt Internet-ABC gemeinsam entwickelt [10]. Es gibt Vorlagen für zwei Altersgruppen, 6 bis 12 Jahre und über 12 Jahre. Die vorbereiteten Regeln lassen sich ändern, eigene kommen dazu [4]. Der fertige Vertrag kann gespeichert, als PDF gedruckt und über einen Zahlencode später wieder aufgerufen und angepasst werden [4].

Das BIÖG bietet über "Ins Netz gehen" eine eigene Medienvereinbarung für Eltern und Jugendliche an (2024). Mit ihr lassen sich feste Medienzeiten und Jugendschutzeinstellungen für digitale Geräte vereinbaren [11]. Sie kann ausgedruckt oder online ausgefüllt werden [8]. Dazu kommen Checklisten wie Medientagebuch, Smartphone-Check und Gesprächsleitfaden [2].

Regeln auch für Eltern

Zur Vorbildrolle verweist "Ins Netz gehen" auf die Studie "Junge Eltern 2023" der Pronova BKK: 78 Prozent der befragten Eltern halten sich dort für gute Vorbilder bei der Mediennutzung, 62 Prozent sagen zugleich, dass sie selbst zu viel Zeit mit digitalen Medien verbringen [12]. Der Mediennutzungsvertrag enthält deshalb eigene Elternregeln [10]. Stehen auch Elternregeln darin, erlebt das Kind den Vertrag laut Flyer nicht als einseitige Vorgabe und kann die Regeln leichter akzeptieren [4]. Gelten einzelne Regeln für alle, fühlt sich ein Kind außerdem weniger kontrolliert [13].

Ein Mann in den Vierzigern legt nach dem Heimkommen sein Smartphone umgedreht auf eine Ablage im Flur
Bild: KI-generiert

Als Regeln für Eltern nennt "Ins Netz gehen" gemeinsame Mahlzeiten und Gespräche ohne Smartphone und eine medienfreie Zeit vor dem Schlafengehen, für Kinder wie für Erwachsene. Gleiche Medienzeiten für alle Familienmitglieder seien nicht nötig [12]. Bei übermäßiger eigener Nutzung rät die Leitlinie Eltern zu einem Selbsttest [5]. Erwachsene können ihre Nutzung zum Beispiel mit dem Mediensucht-Test auf check-dich-selbst.de einschätzen.

Wenn Regeln gebrochen werden

Wie streng die Folgen eines Regelbruchs sein sollen, sehen die Fachstellen unterschiedlich. Der Flyer von klicksafe und Internet-ABC hält ein vorübergehendes Internet-, Fernseh- oder Spielverbot für eine Möglichkeit, wenn Regeln bewusst und wiederholt nicht eingehalten werden. Außerhalb des Vertrags raten die Herausgeber davon ab, Medien zur Belohnung oder Bestrafung einzusetzen, weil Medien dadurch einen zu großen Stellenwert bekommen [4]. "Ins Netz gehen" rät davon ab, ein Handyverbot als Erziehungsmaßnahme oder Druckmittel einzusetzen. Durch die Androhung eines Handyverbots werde das Gerät womöglich noch intensiver genutzt, solange es noch geht [14]. In vielen Familien ist das Handyverbot trotzdem üblich: 48 Prozent der von Bitkom befragten Eltern nehmen das Handy als Strafe ab oder verbieten die Nutzung für eine bestimmte Zeit, 7 Prozent davon häufig [1].

Eine Frau in den Vierzigern sitzt nachdenklich auf dem Sofa im Wohnzimmer und blickt zu einer geschlossenen Tür
Bild: KI-generiert

Wer Verbote fürchtet, versucht Probleme mit Internet, Smartphone oder Spielen womöglich allein zu lösen. Der Flyer rät deshalb zu betonen, dass ungewollte Regelverstöße nicht zu Verboten führen, und im Gespräch zu bleiben [4]. Im akuten Streit rät "Ins Netz gehen", das Thema kurz zu unterbrechen und später in Ruhe weiterzusprechen, damit keine Entscheidungen im Affekt fallen [14].

Was technische Einstellungen leisten

Zeitlimits für Smartphone und Konsole, Sperren für einzelne Apps und Jugendschutzfilter können eine Vereinbarung ergänzen. "Ins Netz gehen" nennt dafür Google Family Link, die Apple-Familienfreigabe und Microsoft Family Safety [15]. Vollständige Sicherheit bieten sie nicht. Kinder umgehen Sperren zum Beispiel, indem sie Uhrzeit oder Zeitzone ändern, ein Gastkonto nutzen oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen [15].

Nach "Ins Netz gehen" soll Technik die Absprachen nur begleiten, weil Jugendliche lernen sollen, ihren Konsum selbst zu steuern [8]. klicksafe empfiehlt, Schutzmaßnahmen offen mit dem Kind zu besprechen [6].

Wenn Regeln nicht mehr reichen

Eine zeitweise intensive Beschäftigung mit Smartphone oder Spielen muss nach dem BIÖG nicht in eine Abhängigkeit führen. Zu den Anzeichen, die das BIÖG nennt, gehören unter anderem misslingende Versuche, die Nutzung zu reduzieren, und vernachlässigte Pflichten und Kontakte [9]. Mehr dazu steht unter Symptome der Internetsucht, Zahlen zu jungen Menschen unter Internetsucht bei Kindern und Jugendlichen. Jugendliche können ihre Nutzung mit dem Medienkonsum-Check selbst einschätzen. Ein Test ersetzt keine Diagnose.

Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos unter 116 111, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Eltern können das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 anrufen, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr [16]. Die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 ist laut BIÖG täglich von 8 bis 24 Uhr besetzt und kostet 0,20 Euro pro Anruf. Dort beraten Fachkräfte auch Angehörige [17]. Weitere Angebote stehen unter Beratungsstellen und Hilfetelefone, Rat für Eltern mit eigener Sorge unter Hilfe für Angehörige.

  1. Organisation Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über die Smartphonenutzung (Presseinformation). Bitkom e. V.. Stand 22.09.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Tipps für Eltern zur Mediennutzung. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Studie Wiedemann, H.; Busch, K.; Schlichter, N.; Gebhardt, L.; Paschke, K.: Problematische Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisbericht 2025/2026 (Studie OTTER, achte Erhebungswelle), Kapitel 4.5 und 5. DAK-Gesundheit, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Stand korrigierte Fassung vom 08.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Medien in der Familie: Regeln finden, Streit vermeiden. Warum ein Mediennutzungsvertrag? (Flyer). klicksafe und Internet-ABC, Landesanstalt für Medien NRW. Stand Stand August 2020. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend (zur S2k-Leitlinie, AWMF-Register 027-075). Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation So surft Ihr Kind sicherer im Internet: Tipps für Eltern von Kindern ab 10 Jahren. klicksafe. Stand September 2025. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Handyregeln für Teenager. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Medienzeiten mit Jugendlichen festlegen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Themendossier Ins Netz gehen: Tipps für einen gesunden Umgang mit digitalen Medien. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Mediennutzungsvertrag. Internet-ABC e. V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Medienvereinbarung (Medienvereinbarung für Eltern und Jugendliche). Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand 2024. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Mediennutzung: Eltern als Vorbilder für ihre Kinder. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Über Mediennutzung sprechen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Ständig Streit wegen dem Handy? Hilfreiche Tipps für Eltern. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Bildschirmzeit-Tricks erkennen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Ins Netz gehen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Organisation Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon. Nummer gegen Kummer e. V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Sucht & Drogen Hotline. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Organisation TelefonSeelsorge Deutschland. TelefonSeelsorge. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.